Haus- und Badeordnung für das Freibad Surwold

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades Surwold.
  2. Sie soll einen ordnungsgemäßen Badebetrieb gewährleisten sowie Gefahren für Badegäste vermeiden.

§ 2 Gültigkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.
  2. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Das Personal des Freibades übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals oder sonstiger Beauftragter ist jederzeit Folge zu leisten.
  4. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft des Freibades verwiesen werden. Im Falle einer Verweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  5. Der Zutritt zum kostenpflichtigen Bereich ist nur während der festgesetzten Öffnungszeiten zulässig.

§ 3 Öffnungszeiten, Eintrittspreise

  1. Die Öffnungszeiten sowie die jeweils gültige Entgeltordnung werden durch Aushang im Eingangsbereich sowie über weitere Bekanntmachungen veröffentlicht.
  2. Die Schwimmbecken sind spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Der Aufenthalt in den Umkleide- und Sanitärbereichen ist nur bis zum Betriebsschluss gestattet.
  3. Gegen Zahlung des gültigen Eintrittspreises erhält der Badegast eine Eintrittskarte, die zum einmaligen Betreten des Freibades am Tag der Ausgabe berechtigt. Eintrittskarten werden spätestens eine Stunde vor Betriebsschluss ausgegeben.
  4. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten wird nicht erstattet.
  5. Mehrfachkarten behalten ab Kaufdatum eine Gültigkeit von zwei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
  6. Die Betriebsleitung ist berechtigt, aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen die Nutzung des Freibades oder einzelner Einrichtungen zeitweise einzuschränken oder zu untersagen.
  7. Dienst- und Personalräume dürfen ausschließlich vom Personal betreten werden.

§ 4 Zutritt

  1. Die Benutzung des Freibades steht grundsätzlich jeder Person o en, soweit keine Einschränkungen aus dieser Haus- und Badeordnung bestehen.
  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Eine Weitergabe der Eintrittskarte nach Betreten des Nutzungsbereiches ist unzulässig.
  3. Die missbräuchliche Nutzung des Eintrittssystems, insbesondere die vorsätzliche Auswahl eines unzutreffenden Tarifs, stellt einen Verstoß gegen diese Haus- und Badeordnung dar. Neben der Nachforderung des korrekten Entgelts kann eine sofortige Verweisung sowie die Erteilung eines Hausverbots erfolgen.
  4. Vom Badebetrieb ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder infektiösen Hauterkrankungen sowie Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
  5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, dürfen das Freibad nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson benutzen.
  6. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dürfen das Freibad nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder geeigneten aufsichtsführenden Person besuchen.
  7. Säuglinge und Kleinkinder dürfen nur mit geeigneter Badekleidung, insbesondere mit einer am Bund und an den Beinen eng anliegenden Schwimmwindel bzw. Badehose, in die Schwimmbecken.
  8. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Fahrräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen abzustellen.

§ 5 Badezeit

Die Benutzung des Freibades ist für die Dauer der zusammenhängenden Badezeit zeitlich nicht begrenzt, sofern keine betrieblichen Einschränkungen bestehen.

§ 6 Körperreinigung

  1. Vor der Benutzung der Schwimmbecken ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
  2. Das Rasieren, Nägelschneiden, Haarefärben sowie ähnliche Körperpflegemaßnahmen sind in den gesamten Bade- und Sanitärbereichen untersagt.
  3. Im Schwimmbecken ist die Verwendung von Seife, Shampoos, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
  4. Jede vermeidbare Verunreinigung der Räumlichkeiten und insbesondere des Badewassers ist zu unterlassen.

§ 7 Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Freibad gewährleistet sind.
  2. Die Einrichtungen und Anlagen des Freibades einschließlich der Leihgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
  3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  4. Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung (z. B. Badeanzug, Badehose, Badeshorts, Bikini, Tankini oder Burkini) gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal.
  5. Sexuelle Handlungen oder Darstellungen sind im gesamten Freibadbereich untersagt.
  6. Nichtschwimmer dürfen sich nur in den für sie gekennzeichneten und abgegrenzten Beckenbereichen aufhalten.
  7. Die Benutzung der Startblöcke ist nur nach vorheriger Sichtprüfung des Sprungbereiches zulässig. Für Unfälle infolge unsachgemäßer Nutzung wird keine Haftung übernommen.
  8. Die Benutzung von Schwimmflossen, Schwimmhilfen, Schnorchel- oder Tauchausrüstung kann vom Aufsichtspersonal untersagt werden. Schwimmbrillen werden auf eigene Gefahr getragen.
  9. Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Freibad verboten. Bei Verstößen, insbesondere bei unbefugten Aufnahmen anderer Badegäste, erfolgt eine Anzeige.
  10. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Liegewiese) gestattet.
  11. (Das Mitbringen zerbrechlicher Behälter, insbesondere aus Glas oder Porzellan, ist nicht erlaubt.

§ 8 Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine besondere Bewachung oder Verwahrung erfolgt nicht.
  3. Den Badegästen wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände mitzuführen.
  4. Das Benutzen von Garderobenschränken begründet kein Verwahrungsverhältnis. Der Badegast ist selbst für das ordnungsgemäße Verschließen und Aufbewahren des Schlüssels verantwortlich.
  5. Bei Verlust eines Schließfachschlüssels erfolgt die Herausgabe von Gegenständen nur nach ausreichender Eigentumsfeststellung.

§ 9 Fundsachen

Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

§ 10 Wünsche und Beschwerden

Wünsche, Anregungen und Beschwerden können beim Personal des Freibades vorgebracht werden. Sie werden an den Betreiber weitergeleitet.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt mit dem Aushang im Eingangsbereich des Freibades Surwold sowie mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.

Surwold, den 23.04.2026

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