Haus- und Badeordnung für das Freibad Surwold
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades Surwold.
- Sie soll einen ordnungsgemäßen Badebetrieb gewährleisten sowie Gefahren für Badegäste vermeiden.
§ 2 Gültigkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.
- Mit dem Lösen einer Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
- Das Personal des Freibades übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals oder sonstiger Beauftragter ist jederzeit Folge zu leisten.
- Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft des Freibades verwiesen werden. Im Falle einer Verweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
- Der Zutritt zum kostenpflichtigen Bereich ist nur während der festgesetzten Öffnungszeiten zulässig.
§ 3 Öffnungszeiten, Eintrittspreise
- Die Öffnungszeiten sowie die jeweils gültige Entgeltordnung werden durch Aushang im Eingangsbereich sowie über weitere Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Die Schwimmbecken sind spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Der Aufenthalt in den Umkleide- und Sanitärbereichen ist nur bis zum Betriebsschluss gestattet.
- Gegen Zahlung des gültigen Eintrittspreises erhält der Badegast eine Eintrittskarte, die zum einmaligen Betreten des Freibades am Tag der Ausgabe berechtigt. Eintrittskarten werden spätestens eine Stunde vor Betriebsschluss ausgegeben.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten wird nicht erstattet.
- Mehrfachkarten behalten ab Kaufdatum eine Gültigkeit von zwei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
- Die Betriebsleitung ist berechtigt, aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen die Nutzung des Freibades oder einzelner Einrichtungen zeitweise einzuschränken oder zu untersagen.
- Dienst- und Personalräume dürfen ausschließlich vom Personal betreten werden.
§ 4 Zutritt
- Die Benutzung des Freibades steht grundsätzlich jeder Person o en, soweit keine Einschränkungen aus dieser Haus- und Badeordnung bestehen.
- Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Eine Weitergabe der Eintrittskarte nach Betreten des Nutzungsbereiches ist unzulässig.
- Die missbräuchliche Nutzung des Eintrittssystems, insbesondere die vorsätzliche Auswahl eines unzutreffenden Tarifs, stellt einen Verstoß gegen diese Haus- und Badeordnung dar. Neben der Nachforderung des korrekten Entgelts kann eine sofortige Verweisung sowie die Erteilung eines Hausverbots erfolgen.
- Vom Badebetrieb ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder infektiösen Hauterkrankungen sowie Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, dürfen das Freibad nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson benutzen.
- Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dürfen das Freibad nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder geeigneten aufsichtsführenden Person besuchen.
- Säuglinge und Kleinkinder dürfen nur mit geeigneter Badekleidung, insbesondere mit einer am Bund und an den Beinen eng anliegenden Schwimmwindel bzw. Badehose, in die Schwimmbecken.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Fahrräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen abzustellen.
§ 5 Badezeit
Die Benutzung des Freibades ist für die Dauer der zusammenhängenden Badezeit zeitlich nicht begrenzt, sofern keine betrieblichen Einschränkungen bestehen.
§ 6 Körperreinigung
- Vor der Benutzung der Schwimmbecken ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
- Das Rasieren, Nägelschneiden, Haarefärben sowie ähnliche Körperpflegemaßnahmen sind in den gesamten Bade- und Sanitärbereichen untersagt.
- Im Schwimmbecken ist die Verwendung von Seife, Shampoos, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
- Jede vermeidbare Verunreinigung der Räumlichkeiten und insbesondere des Badewassers ist zu unterlassen.
§ 7 Verhaltensregeln
- Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Freibad gewährleistet sind.
- Die Einrichtungen und Anlagen des Freibades einschließlich der Leihgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung (z. B. Badeanzug, Badehose, Badeshorts, Bikini, Tankini oder Burkini) gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal.
- Sexuelle Handlungen oder Darstellungen sind im gesamten Freibadbereich untersagt.
- Nichtschwimmer dürfen sich nur in den für sie gekennzeichneten und abgegrenzten Beckenbereichen aufhalten.
- Die Benutzung der Startblöcke ist nur nach vorheriger Sichtprüfung des Sprungbereiches zulässig. Für Unfälle infolge unsachgemäßer Nutzung wird keine Haftung übernommen.
- Die Benutzung von Schwimmflossen, Schwimmhilfen, Schnorchel- oder Tauchausrüstung kann vom Aufsichtspersonal untersagt werden. Schwimmbrillen werden auf eigene Gefahr getragen.
- Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Freibad verboten. Bei Verstößen, insbesondere bei unbefugten Aufnahmen anderer Badegäste, erfolgt eine Anzeige.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Liegewiese) gestattet.
- (Das Mitbringen zerbrechlicher Behälter, insbesondere aus Glas oder Porzellan, ist nicht erlaubt.
§ 8 Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine besondere Bewachung oder Verwahrung erfolgt nicht.
- Den Badegästen wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände mitzuführen.
- Das Benutzen von Garderobenschränken begründet kein Verwahrungsverhältnis. Der Badegast ist selbst für das ordnungsgemäße Verschließen und Aufbewahren des Schlüssels verantwortlich.
- Bei Verlust eines Schließfachschlüssels erfolgt die Herausgabe von Gegenständen nur nach ausreichender Eigentumsfeststellung.
§ 9 Fundsachen
Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§ 10 Wünsche und Beschwerden
Wünsche, Anregungen und Beschwerden können beim Personal des Freibades vorgebracht werden. Sie werden an den Betreiber weitergeleitet.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit dem Aushang im Eingangsbereich des Freibades Surwold sowie mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.
Surwold, den 23.04.2026
